Kinderschutzfachkraft (§§ 8a und 8b SGB VIII und § 4 KKG)

Externer Berater bei Kindeswohlgefährdung:

Durch meine Zertifizierung als Kinderschutzfachkraft (ISA Münster) bin ich berechtigt als externe Berater zu agieren. Dies ist immer dann erforderlich wenn gewichtige Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung nach einer ersten internen Einschätzung gegeben sind und eine Risikoabschätzung (lt. § 8a SGB VIII) erfolgen muss. Dies Angebot kann auch sehr kurzfristig angefragt werden.

Seminare Kinderschutzfachkraft:

Ich biete für die Umsetzung der Vorgaben des Kindesschutzes (§ 8a SGB VIII) unterschiedliche Seminare und Inhouse-Schulungen für Ihre Einrichtung an. Inhalte können sein Erkennen und Einschätzen von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung, Risikoabschätzungen, kollegiale Beratung, gelingendes Einbinden der Sorgeberechtigten, Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen u.v.m..